Studiengebühr
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Seit dem Sommersemester 2009 wurden die meisten Studierenden durch eine Gesetzesnovelle von den Studiengebühren befreit, aber die grundsätzliche Beitragspflicht besteht weiterhin. Die Studiengebühren sind einmal pro Semester zu entrichten und haben eine Höhe von 363,36 Euro pro Semester (in der Nachfrist erhöht sich dieser Betrag um 10% auf 399,69 Euro).
Studierenden müssen, um von den Studiengebühren befreit zu werden die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder anerkannte Konventionsflüchtlinge sein oder aufgrund sonstiger völkerrechtlicher Bestimmungen dieselben Rechte zum Berufszugang in Österreich haben wie ÖsterreicherInnen und die Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester nicht überschritten haben (bei Bachelorstudien 6+2, also acht Semester, bei Masterstudien Mindeststudiendauer+2)
Zudem gibt es weitere Befreiungsgründe,auch wenn die Mindeststudiendauer plus Toleranzsemester schon überschritten wurde:
- Berufstätigkeit (mit einer Beschäftigung über der 14-fachen Geringsfügigkeitsgrenze; 2010: 5.128,62 €)
- nachweisliche Hinderung am Studium von mehr als 2 Monaten durch Krankheit oder Schwangerschaft
- Kinderbetreuungspflichten (bis zum vollendeten 7. Lebensjahr oder einem allfälligen späteren Schuleintritt)
- Behinderung von mindestens 50%
- Bezug von Studienbeihilfe
- Präsenz- oder Zivildienst von mehr als 2 Monaten im Semester